wallis.XS2A | regulierter Zugriff

Mit XS2A erhältst du einen regulierten Zugriff auf Zahlungskonten der Sparkassen nach PSD2.

Diese Seite wird von der Wallis GmbH im Auftrag der Finanz Informatik für die deutsche Sparkassen-Finanzgruppe bereitgestellt. Hier findest du Informationen zur XS2A-Schnittstelle der Sparkassen

Das Wichtigste auf einen Blick

Hier findest du alle wichtigen Punkte unserer XS2A-API auf einen Blick.

Deine wichtigsten Features

Anbindung von Zahlungskonten

Dank PSD2 hast du mit Einverständnis der Kontoinhaber Zugriff auf Privat- und Geschäftsgirokonten mit einem Online- Banking-Zugang.

Abruf von Kontenlisten

Je nach Kontotyp erhältst du die IBAN, Kontowährung und die institutsspezifische Produktbezeichnung des Kontos sowie die Umsätze. Gebuchte Salden werden dir mit Währung und Datum übergeben.

Abfragezeitraum > 90 Tage

Unter bestimmten Bedingungen kann dir der Abruf Umsätze liefern, die älter als 90 Tage sind – hierzu können gesonderte Zustimmungen der Kunden einzuholen sein.

Zahlungen auslösen

Über die XS2A-Schnittstelle reichst du Zahlungsaufträge für Einzel-, Sammel-, Echtzeit- und Terminüberweisungen ein.

380

Mit XS2A hast du Zugriff auf die Zahlungskonten von rund 380 Sparkassen und Landesbanken sowie der Weberbank.

50 Mio

Insgesamt werden von den Mitgliedern der Sparkassen-Finanzgruppe rund 50 Mio. Girokonten geführt (inkl. Konten ohne Online-Banking-Zugang).

Befreiung von Bereitstellung eines Notfallmechanismus

Die XS2A-Schnittstelle der Sparkassen bietet die eine hohe Verlässlichkeit. Die dedizierte Schnittstelle der Sparkassen und Landesbanken erfüllt die Anforderungen des Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389. Die Sparkassen und Landesbanken wurden daher im Sinne von Artikel 33 Absatz 4 von der Bereitstellung eines Notfallmechanismus befreit.

Um die API nutzen zu können musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Um als Third Party Provider (TPP) auf Sparkassen-Konten zugreifen zu können, musst du über eine PSD2-Lizenz verfügen, die von einer zuständigen Aufsichtsbehörde erteilt wurde. In Deutschland ist die lokal zuständige Aufsichtsbehörde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

  • Wenn du von einer anderen lokalen Aufsichtsbehörde innerhalb der Europäischen Union eine PSD2-Lizenz erhalten hast, benötigst du ein sogenanntes Passporting, um diese Lizenz auch in Deutschland nutzen zu dürfen.

  • Du benötigst ein EIDAS-Zertifikat, das zur Identifizierung verwendet wird. Die Bundesdruckerei ist ein mögliches sogenanntes Trust Center, welches sowohl die Test- als auch die Echtzertifikate zum Zugriff auf die XS2A-Schnittstellen an berechtigte TPP ausgibt.